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Turbogesetzgebung beschädigt unsere Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht hat den Versuch der Ampelkoalition gestoppt, das sogenannten „Heizungsgesetz“ ohne die Möglichkeit zur angemessenen Beratung durch das Parlament zu peitschen. Gut so.

Die in den letzten Jahren immer häufiger genutzte Turbogesetzgebung (nicht nur beim Heizungsgesetz) ist fatal für unsere Demokratie. Denn: Um qualifiziert abstimmen zu können, muss ein Abgeordneter genug Zeit haben, um die Materie zu durchdringen, sich eine Meinung zu bilden und sich ggf. auch mit externen Fachleuten zu besprechen – und zwar bevor er einem Gesetz zustimmen soll.

Laut Grundgesetz sind Parlamentarier weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden, sie sind nach den Grundsätzen des Freien Mandats nur ihrem Gewissen unterworfen. Daher sollten sie für sich zu einer Entscheidung kommen können.

In der Praxis greift jedoch immer stärker das Prinzip der Fraktionsdisziplin oder sogar des Fraktionszwangs: die Abgeordneten können nicht wirklich frei entscheiden, sondern werden von ihrer Fraktion unter Druck gesetzt, geschlossen abzustimmen. Da die Parteien die Macht haben, Abgeordneten nicht wieder aufzustellen, folgen die meisten Abgeordneten (die oft gar keinen richtigen Beruf ausgeübt haben und daher auf das Mandat finanziell angewiesen sind!) in der Regel den Vorgaben ihrer Fraktion – und nicht den Interessen ihrer Wähler! 

Das wiederum hat dazu geführt, dass Fraktionen davon ausgehen, ihre Abgeordneten würden sowieso zustimmen, da könne man also die normal üblichen Fristen verkürzen, um eine Gesetzesvorlage schneller und im Turbogang durch das Gesetzgebungsverfahren durchzupressen, das sich normalerweise über mehrere Monate hinzieht für Lesungen, Beratungen etc.

Turbogesetzgebung seit der Ära Merkel

Diese Aushöhlung unserer Demokratie und des Parlamentarismus hat dazu geführt, dass Regierungen vor allem seit der Ära Merkel bestimmte umstrittene Gesetzesvorlagen im Turbogang durch das Gesetzgebungsverfahren durchjagen – die Abgeordneten werden das schon mitmachen. Unter Merkel wurden auf diese Weise katastrophale  Entscheidungen während der Eurokrise durchgepeitscht, Merkels letzte Turbogesetze wurden während der Corona-Krise verabschiedet.

Scholz als damaliger Vize Merkels scheint von ihrer Art der Machtausübung geprägt worden zu sein. Auch unter seiner Regierung sind Gesetzesverfahren im Turbogang erfolgt. Bereits im Dezember 2022 rügte der Ältestenrat des Bundesrates diese Form der Gesetzgebung: „Betroffen seien zum Beispiel sämtliche Gesetze, die der Bundestag in seiner Sitzungswoche Ende November beschlossen habe.“ Bereits damals wurde die Bundesregierung aufgefordert, zu einem „geordneten Gesetzgebungsverfahren“ zurückzukehren.

Eine Blamage für die Bundesregierung, vom Ältestenrat des Bundestages so zurechtgewiesen zu werden.

Turbogesetzgebung schadet der Demokratie

Seitdem hat sich nichts verbessert, im Gegenteil: Sogar die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sah sich im März und im Mai diesen Jahres veranlasst, das Kanzleramt und die Ampelregierung für ihre Gesetzgebungsverfahren zu rügen (siehe FAZ vom 05.03. und vom 07.05.) und vor einem Schaden für die Demokratie gewarnt.

Auch Verbände schlagen Alarm angesichts der undemokratischen Vorgehensweise. So wies mit Dercks ein Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHK) im April darauf hin, dass die Fachverbände für das Gebäudeenergiegesetz und das Energieeffizienzgesetz in den Osterferien nur fünf Tage zur Verfügung hatten – für komplexe Gesetzesvorhaben ist das viel zu wenig Zeit, um alle denkbaren Auswirkungen gründlich zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

„Anders als in der Vergangenheit handle es sich bei den aktuellen Entwürfen nicht um akute Krisensituationen, die ein solches Eil-Tempo rechtfertigen könnten, so der DIHK-Vize weiter. Vielmehr gehe es bei den Energie- und Gebäudeeffizienzgesetzen um sehr grundlegende Vorhaben, deren Ausgestaltung maßgeblich für die Zukunft vieler Unternehmen oder sogar ganzer Branchen seien.” Daher darf die Beteiligung der Wirtschaft in diesen Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Alibiveranstaltung werden”, forderte Dercks. Die DIHK hat eine Liste erstellt, in der alle Ampel-Gesetze mit einer Rückmeldungsfrist von wenigen Tagen oder gar Stunden aufgeführt werden.“

Diese Liste umfasste bis zum April bereits 23 Einträge und entsprechend hatten die Verbände bereits im Frühjahr neben dem hohen Zeitdruck auch das „zunehmend undemokratische Vorgehen“ der Bundesregierung bei den Anhörungen der Fachverbände und Experten beklagt.

Seitdem hat sich nichts verbessert, im Gegenteil: Anlässlich von Habecks aktualisiertem Heizungs-Turbogesetz, das wegen der Landtagswahlen im Herbst unbedingt noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollte, kritisierten Verbände und etliche Medien das Verfahren: Erst am Freitag hatten die Abgeordneten und Verbände den aktuellen Gesetzestext erhalten, bereits am Montag sollten sie mit ihrer Meinungsbildung fertig sein.

In der FAZ verurteilt der Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann das Vorgehen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG, besser bekannt als „Heizungsgesetz): Es „breite sich derzeit „ein geradezu brutaler Zynismus gegenüber der Frage aus, wie ernst Gesetze in diesem Land nach Verfahren und Inhalt zu nehmen“ seien – der Inhalt des Gesetzes sei in der Kürze der Zeit „weder fachlich, finanziell noch anwendungssystematisch bis zum Ende durchdacht“. Und vor allem werde missachtet, dass über dieses Gesetz „auch in materieller Betrachtung demokratisch entschieden werde. Und das heiße, dass Parlament wie Bevölkerung überhaupt wüßten, was denn entschieden werde, welche Voraussetzungen das habe und welche Folgen damit verbunden seien“.

Das Bundesverfassungsgericht stoppt den Turbo – vorerst

Für Habecks Heizungs-Turbo gab es in der CDU-Opposition einen Abgeordneten, der wegen der Beschneidung seiner Rechte in einem Eilverfahren das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Fünf von sieben Richtern haben dem Eilantrag Thomas Heilmanns zugestimmt, die Regierung muss den Abgeordneten mehr Zeit geben, sich gründlich über das Gesetz und seine Folgen informieren zu können. In der Begründung heißt es:

„Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert den Status der Gleichheit der Abgeordneten in einem formellen und umfassenden Sinn. Danach sind alle Abgeordneten berufen, gleichermaßen an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken. Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus. Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.“

Nun stellt sich nur die Frage, ob die Bundesregierung bei künftigen Gesetzen den Fachverbänden und den Abgeordneten mehr Zeit einräumt oder ob sie bei nächster Gelegenheit wieder das Turbogesetzverfahren anschaltet.

Es wird Zeit, diese undemokratische Form der Regierungsarbeit endgültig auszubremsen!


Nachtrag: In der Welt wurde heute ein Interview mit Lutz Goebel publiziert, dem Chef des Normenkontrollrats (die Aufgabe dieses unabhängiges Expertengremium ist es, die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat zu den Themen Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beraten). In diesem Interview antwortet Goebel auf die Frage, ob er sich durch das Bundesverfassungsgerichts bestätigt fühlt:

Das GEG ist ja nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt viele weitere Fälle, in denen hunderte Seiten komplizierter Gesetzestexte im Eiltempo durchs Parlament gebracht werden. Das Problem fängt schon im Vorfeld an, wenn die Bundesministerien ihre Referentenentwürfe entwickeln. Auch in diesem Verfahren gelten Fristen. Die werden immer häufiger missachtet. In dieser Legislatur noch deutlich mehr als in der letzten. Dann bleibt keine Zeit, um Betroffene und Vollzugsexperten einzubeziehen. Darunter leidet die Praxistauglichkeit. Es wird unsauber reguliert und es passieren Fehler. Das erschwert die Umsetzung, erzeugt unnötige Bürokratie und behindert die Wirkung von Gesetzen.

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